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SATZUNG
§ 1 Allgemeines
- 1.1. Der Fanclub führt den Namen "Komakolonne Ost-Berlin".
- 1.2. Er wurde am 09.September 1988 in Berlin gegründet und ist ein
Zusammenschluss der Union-Fanclubs Berliner Eintracht,
Berliner Pogo-Skandale, des S.F.C.Hutze, Fanclub Immerzu und Karlshorst 81.
- 1.3. Mit Wirkung vom 09.07.2001 hat sich der Fanclub beim 1.FC Union Berlin e.V.
registrieren lassen und ist seit dem ein eingetragener Union-Fanclub (E.U.F.C.).
- 1.4. Um den Status E.U.F.C. zu behalten, muss der Fanclub aus wenigstens
10 Personen bestehen und mindestens ein Drittel der Fanclubmitglieder
müssen beim 1.FC Union Berlin e.V. ordentliches Mitglied sein.
§ 2 Rechtsform und Vereinszweck
- 2.1. Der Fanclub ist kein eingetragener Verein und somit ein nichtrechtsfähiger Verein.
Die Umwandlung zum rechtsfähigen Verein kann nur auf einer ordentlichen
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- 2.2. Der Zweck des Fanclubs ist auf die Unterstützung des 1.FC Union Berlin e.V.
und des Fußballsports gerichtet.
- 2.3. Der Fanclub ist politisch, weltanschaulich und religiös neutral.
§ 3 Vereinsmittel
- 3.1. Zur finanziellen Absicherung von gemeinsamen Fahrten und Unternehmungen
kann der Fanclub durch Aktionen finanzielles Kapital erwirtschaften.
- 3.2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Fanclubs fremd sind,
begünstigt werden.
- 3.3. Das Vereinsvermögen unterliegt der Verwaltung des Vorstandes.
Über die Verfügung der vorhandenen Gelder muss von den Mitgliedern
mehrheitlich abgestimmt werden.
- 3.4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- 3.5. Ansonsten verfolgt der Fanclub keine wirtschaftlichen Ziele.
§ 4 Satzungshoheit
- 4.1. Der Fanclub und seine Mitglieder unterwerfen sich der Satzung des
1.FC Union Berlin e.V. in der jeweils gültigen Fassung, soweit deren Inhalt
auf den Fanclub anwendbar ist.
- 4.2. Eine Änderung der Fanclub-Satzung bedarf nicht der Zustimmung des
Präsidiums des 1.FC Union.
- 4.3. Entspricht der Fanclub nicht mehr den Inhalten der Satzung des
1.FC Union Berlin e.V., verliert der Fanclub die Stellung als eingetragener
Union -Fanclub.
- 4.4. Der Fanclub verpflichtet sich, das Logo des 1.FC Union Berlin e.V. nicht zu
kommerziellen Zwecken zu verwenden.
§ 5 Mitgliedschaft
- 5.1. Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche Person werden. Mit dem Antrag
auf Mitgliedschaft wird automatisch die Satzung des Fanclubs anerkannt.
- 5.2. Über die Aufnahme entscheidet eine einberufene Mitgliederversammlung.
Dort müssen sich mindestens drei Viertel der anwesenden Mitglieder für eine
Aufnahme entscheiden. Bei einer Aufnahme ist vom neuen Mitglied eine durch
die Mitgliederversammlung festgesetzte Aufnahmegebühr zu bezahlen. Bei
Ablehnung der Aufnahme sind die Mitglieder nicht verpflichtet, dem
Antragsteller Gründe zu nennen.
- 5.3. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Monatsende beendet werden.
Das ausscheidende Mitglied hat keinen Anspruch auf Gelder des Vereinskontos.
Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Fanclub von den übrigen
Mitgliedern fortgesetzt.
- 5.4. Sollte ein Vereinsmitglied mit der Zahlung von mehr als 6 Monatsbeiträgen in
Rückstand geraten und trotz Mahnung seinen Zahlungsrückstand nicht begleichen,
kann diese Person von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.
Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch auf Grund von groben
Satzungsverstößen oder sonstigem Vereinsschädigenden Verhalten erfolgen.
- 5.5. Ein Ausschlussbeschluss kann nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen.
Die Entscheidung über den Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied
schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- 6.1. Die Mitglieder nehmen aktiv am Fanclubleben im Rahmen der Satzung teil.
Alle Mitglieder haben das Recht zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen.
- 6.2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, das Ansehen des Fanclubs zu wahren.
Jedes Mitglied haftet gegenüber dem Fanclub für jeden vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursachten Schaden.
- 6.3. Die Mitglieder verpflichten sich, den durch die Mitgliederversammlung
festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
- 6.4. Es kann beantragt werden, die Höhe des Mitgliedsbeitrages zu halbieren.
Diesen Antrag muss der Vorstand mehrheitlich genehmigen. Die Beitragsermäßigung gilt maximal für den Zeitraum des laufenden Geschäftsjahres und kann auf Antrag jährlich verlängert werden.
- 6.5. Sollte ein Vereinsmitglied länger als 8 Wochen nicht in der Lage sein, seine
Mitgliedschaftsrechte und –Pflichten auszuüben, kann durch den Vorstand
das Ruhen der Mitgliedschaft für eine Zeit von höchstens 2 Jahren
beschlossen werden. In dieser Zeit bleibt das Mitglied von der Beitragspflicht befreit.
- 6.6. Die Pflicht der ordentlichen Union -Mitglieder zur Zahlung eines Mitgliederbeitrages
an den 1.FC Union bleibt explizit bestehen.
- 6.7. Der Fanclub haftet nicht für satzungswidriges Verhalten seiner Mitglieder.
§ 7 Fanclub - Vorstand
- 7.1. Der Vorstand muss ausschließlich aus Fanclubmitgliedern bestehen.
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, erlischt automatisch dessen Organstellung.
Diese muss schnellstmöglicht neu gewählt werden.
- 7.2. Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.
- 7.3. Der Fanclub-Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:
a) Vorsitzender
b) Kassenwart
c) Mitgliederbeauftragter
- 7.4. Die Funktionsverwaltung innerhalb des Vorstandes regeln die Vorstandsmitglieder
unmittelbar nach ihrer Wahl. Die Mitgliederversammlung wird von der
Funktionsverteilung im Anschluss sofort unterrichtet.
- 7.5. Die Beschlussfähigkeit des Vorstandes ist gegeben, wenn mindestens
der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied anwesend sind.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
- 7.6. Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten. Er ist durch
die Mitglieder beauftragt, die Geschäfte des Vereins zu führen und
die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen.
- 7.7. Dem Vorstand ist die Möglichkeit gegeben, zwei Beisitzer zu berufen.
Zu den Aufgaben der Beisitzer gehört die Revision sowie die Unterstützung
des Vorstandes bei laufenden Vereinsangelegenheiten.
Bei Vorstandsentscheidungen sollte die Meinung der Beisitzer mit
einbezogen werden.
- 7.8. Gegenüber den Mitgliedern ist der Vorstand verpflichtet, die Einnahmen und
Ausgaben des Fanclubs durch Buchführung nachzuweisen.
- 7.9. Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.
§ 8 Mitgliederversammlung
- 8.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
Die Einladung erfolgt durch den Vorstand, unter Einhaltung einer Frist von
vier Wochen, schriftlich und unter Mitteilung der Tagesordnung.
- 8.2. Der Vorstand kann bei einfacher Mehrheit jederzeit eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen. Zur Einberufung einer ordentlichen
Mitgliederversammlung ist der Vorstand verpflichtet, wenn mindestens
die Hälfte aller Fanclubmitglieder die Einberufung einer Mitgliederversammlung
auf Grund außerordentlicher Ereignisse für erforderlich hält.
- 8.3. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder, die mit der Zahlung von
Beiträgen nicht mehr als einen Monat im Rückstand sind.
- 8.4. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat bei der Abstimmung eine Stimme.
Für ein Abstimmungsergebnis ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
- 8.5. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Anzahl
der erschienenden Mitglieder beschlussfähig.
- 8.6. Über die Mitgliederversammlung und dessen Beschlüsse ist ein Protokoll
anzufertigen, dass von allen anwesenden Mitgliedern zu unterzeichnen ist.
Bei Satzungsänderungen muss im Protokoll der genaue Wortlaut angegeben werden.
- 8.7. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Bericht des Kassenwart
b) Bericht des Revisors
c) Entlastung des Vorstandes
d) Neuwahl des Vorstandes
e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr
f) Beschlussfassung über eventuelle Satzungsänderungen
g) Sonstige Anträge
Diese Fassung der Fanclubsatzung tritt am 09.01.2010 in Kraft und es werden alle früheren
Satzungen aufgehoben und verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
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